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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Bereich

Die AGB gilt für alle Kurse/Veranstaltungen der Firma Brandschutz Herzig GmbH.

2. Anmeldung

Die Anmeldung hat schriftlich (per Mail, Fax oder Post) an die Schule Brandschutz Herzig GmbH, Eschenweg 1, 40764 Langenfeld zu erfolgen. Jede Anmeldung ist verbindlich. Melden Sie den Kurs an, so erhalten Sie von der Firma Brandschutz Herzig GmbH eine Anmeldebestätigung. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen akzeptiert.

3. Brandschutzhelfer-Ausbildung/ Brandschutzunterweisungen/ Feuerlöschtraining

Bei der Buchung der o.g. Kurse gelten die jeweilige Lehrgangspauschale.

Bitte beachten Sie, dass Sie erst die Personen als Brandschutzhelfer benennen können, wenn die Teilnehmer sich mit den Gegebenheiten ihres Betriebes vertraut gemacht haben.

Bei allen Kursen ist die maximale Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt.

4. Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Rechnung hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen die Rechnung zu begleichen. Sollten die Kosten von Dritten übernommen werden, rechnet die Schule direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Sollten Dritte wie z.B. der zuständige Unfallversicherungsträger die Kostenübernahme verweigern, so übernimmt der Auftraggeber oder der Teilnehmer die Kosten (gemäß der Lehrgangsgebühren) für den entsprechen Lehrgang. Sollte die vereinbarte Mindesteilnehmerzahl unterschritten werden, so trägt der Auftraggeber die Differenz.

5. Stornierung/ Rücktritt / Kündigung

Sollte der Kunde trotz verbindlicher Buchung / Anmeldung den Kurs / die Veranstaltung stornieren, kann er zwei Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Kurs kostenfrei stornieren. Sollte eine Stornierung bis 6 Wochen vor dem geplanten Kursdatum eintreten, wird dem Auftraggeber 25% der Lehrgangskosten in Rechnung gestellt. Danach werden bei Stornierung bis 2 Tage vor dem geplanten Kursdatum dem Auftraggeber 80% in Rechnung gestellt und ein Tag vor dem Kursdatum werden 100% in Rechnung gestellt. Der Zeitpunkt wird vom Eingang des Schreibens bestimmt.

6. Mindestvoraussetzung Schulungsraum

Sollten Sie eine In-House Schulung buchen, muss Ihr Schulungsraum folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mind. Größe ist abhängig von der Teilnehmeranzahl und wird wie folgt berechnet:
    • davon 10m² Fläche für praktische Übungen
    • pro Teilnehmer mind. 2m² mit Bestuhlung
  • Sanitäranlagen müssen vorhanden sein
  • Schulungsraum sollte mit ausreichend Tageslicht versorgt und nicht unterkühlt oder überwärmt sein
  • Der Dozent bekommt von Ihnen eine Stromversorgung zur Verfügung gestellt
  • Die Arbeitsstättenverordnung gilt weiterhin

Dem Ausbilder wird ein kostenloser Parkplatz zur Verfügung gestellt. Sollte kein Parkplatz vorhanden sein, behält sich die Firma Brandschutz Herzig UG das Recht vor, die entstandenen Parkgebühren in Rechnung zu stellen.

Zusätzlich bei der Buchung einer Brandschutzhelfer-Ausbildung, Feuerlöschtraining, Brandschutzunterweisung:

  • Wasseranschluss
  • zusätzliche Outdoorfläche von mind. 10 x 10m

7. Änderung des Dozenten/ Lehrgangsortes

Die Firma Brandschutz Herzig GmbH kann einen anderen Dozenten, im Falle von Krankheit, kurzfristigen Terminkollisionen oder aus ähnlichen Gründen, als geplant bestimmen. Die Teilnehmer können aufgrund des Wechsels des Dozenten weder vom Vertrag zurücktreten noch eine Minderung der Kursgebühr verlangen. Die Firma Brandschutz Herzig GmbH ist außerdem berechtigt, den Ort und den Raum des geplanten Lehrgangs zu ändern, soweit dies für den Lehrgangsteilnehmer in einem vertretbaren Maß geschieht.

8. Verzögerung

Sollte eine Verspätung von Seiten des Auftragsgebers/ Teilnehmer eintreten, behält sich die Firma Brandschutz Herzig UG das Recht vor, jede Viertel-Stunde mit 20€ zzgl. MwSt. zu berechnen. Nach einer Stunde Verspätung wird der Kurs als storniert angesehen und den Auftraggeber gemäß der Mindestteilnehmerzahl in Rechnung gestellt.

9. Absagen von Lehrgängen seitens der Schule Brandschutz Herzig UG

Die Firma Brandschutz Herzig GmbH kann bei nicht vertretbaren Gründen wie z.B. ein kurzfristiger Krankheitsfall des Dozenten, Unfall, Pandemien, behördlichen Verboten oder durch höhere Gewalt, wodurch der Dozent den Lehrgangsort nicht mehr erreichen kann oder Veranstaltungen, die nicht die Mindestteilnehmerzahl erreichen, den Lehrgang absagen. Die Schule bemüht sich die Absage so früh wie möglich (per Mail, Telefon, Post) mitzuteilen. Sind bereits Leistungen gezahlt, werden diese wieder zurückerstattet. Weitere Ansprüche oder Schadensersatzansprüche (auch Reisekosten) werden ausgeschlossen. Die Schule versucht die Teilnehmer nach Möglichkeit auf einen anderen Kurs umzubuchen, falls dies vom Auftragsgeber oder Teilnehmer gewünscht wird.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

Jeder Schaden ist jedoch der Schule schriftlich anzuzeigen. Die Schule haftet nicht für Schäden, die von Teilnehmern oder vom Auftragsgeber verursacht wurden. Der Teilnehmer muss den Schaden an den Beschädigten in Eigenregie klären.

Die Haftung für unvorhersehbare atypische Schäden wird ausgeschlossen. Die Schule übernimmt keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit etc. der ausgehändigten Handouts, Materialen, Nachschlagewerke.

Haftungsansprüche gegen die Firma Brandschutz Herzig GmbH von materieller noch ideeller Art, die durch Nutzung oder auch der Nichtnutzung der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen, die durch die Nutzung fehlerhaft oder unvollständig sind, werden grundsätzlich ausgeschlossen.

11. Datenspeicherung

Durch die verbindliche Anmeldung erklären sich der Auftraggeber und die Teilnehmer mit der elektronischen sowie schriftlichen Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten für den Zweck der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung z.B. von Fahrerlaubnisbehörden etc. einverstanden. Des Weiteren werden die personenbezogenen Daten aufgrund des Art. 6 Abs. 1llit. c und e DSGVO, §199 Abs. 1 Nr.5 i.V.m. §23 SGB VII durch den Unfallversicherungsträger verarbeitet. Sollte der Teilnehmer der Datenspeicherung widersprechen, so kann ihm keine Teilnehmerbescheinigung ausgestellt werden und eine Abrechnung über Dritte ist nicht möglich.

12. Ausschluss von Teilnehmern

Die Firma Brandschutz Herzig GmbH hält sich jeder Zeit das Recht vor, Teilnehmer vom Lehrgang/Kurs/Veranstaltung auszuschließen.

Folgende Gründe können ein Ausschluss zur Folge haben:

  • Verspätung eines Teilnehmers, der das vorgeschriebene Lernziel nicht mehr reichen kann.
  • Beleidigungen/ rechtsextreme Äußerungen/ Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen / aus Gründen des Geschlechtes, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben.
  • Massiver Störung des Unterrichtes
  • Straftaten sämtlicher Art z.B. Körperverletzung etc.
  • Nicht Zahlung der Teilnehmergebühr
  • Die maximale Teilnehmerzahl überschritten ist
  • Nutzung von Handy und Musikplayer während der Veranstaltung
  • Die körperliche Verfassung des Teilnehmers für die Durchführung einzelner Übungen als bedenklich einzuschätzen ist
  • Verstöße gegen die gültige Hausordnung z.B. Rauchen
  • Sollten Teilnehmer unter Drogen oder Alkohol stehen hat dies den sofortigen Ausschluss der Teilnahme zur Folge.

Jeder Gast oder Übersetzer müssen vor Beginn der Veranstaltung der Schule gemeldet werden. Nach Ausschluss eines Teilnehmers hat er keinen Anspruch auf die Rückerstattung der Kursgebühr.

13. Teilnehmerbescheinigung

Die Bescheinigungen werden nach Ende des Lehrganges vom Ausbilder bzw. der Firma erstellt, unter der Voraussetzung das der Dozent den Eindruck gewonnen hat, dass der Teilnehmer die Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen kann.

Der Auftraggeber bzw. der Teilnehmer können innerhalb von 10 Tagen eine kostenlose Korrektur der Bescheinigung vornehmen. (z.B. ein Rechtschreibfehler im Namen, falsches Geburtsdatum, etc.) Hierzu reicht ein formloses Schreiben an die Firma Brandschutz Herzig GmbH.

Jeder Teilnehmer kann innerhalb von 5 Jahren eine Ersatzbescheinigung bestellen. Die Ersatzbescheinigung wird dem Teilnehmer nach dem aktuellen Satz in Rechnung gestellt.

15 Schlussbestimmungen

Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

Wenn eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, so führt das nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages (salvatorische Klausel).

Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht anwendbar.

Der Gerichtstand ist Langenfeld (Rheinland) im Kreis Mettmann.

16. Gültigkeit

Die AGB tritt zum 01.05.2021 in Kraft.