Zum Inhalt springen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Kurse, Schulungen, Beratungsleistungen (insbesondere als externer Brandschutzbeauftragter) sowie Prüf- und Elektroarbeiten der Brandschutz Herzig GmbH, Eschenweg 1, 40764 Langenfeld (nachfolgend „Auftragnehmer“ bzw. „Schule“).

2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers/Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Elektroarbeiten & Rauchmelderprüfungen

1. Elektroarbeiten: Der Auftragnehmer erbringt Werk- und Dienstleistungen im Bereich der Elektroinstallation, Montage, Reparatur und Wartung gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie den VDE-Vorschriften.

2. Rauchmelderprüfung:

Die Inspektion und Wartung von Rauchwarnmeldern erfolgt nach den Vorgaben der DIN 14676.Die Prüfung umfasst die visuelle und funktionelle Kontrolle (z. B. Prüftaste, Signalton, Durchgängigkeit der Rauchzutrittsöffnungen, Beschädigungen) sowie die Dokumentation in einem Prüfprotokoll. Der Auftragnehmer ist nicht für Mängel an Geräten verantwortlich, die bereits vor der Prüfung bestanden oder auf Fehlbedienung bzw. Beschädigung durch den Auftraggeber/Dritte zurückzuführen sind.

3. Abnahme & Prüfprotokoll:

Die Abnahme der Elektroarbeiten und Rauchmelderprüfungen erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung/Prüfung. Über die Rauchmelderprüfung wird ein Prüfprotokoll angefertigt. Das Protokoll gilt als erbrachte Leistungsdokumentation und ist vom Auftraggeber auf Verlangen zu quittieren. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

§ 3 Brandschutzberatung & Tätigkeiten als Brandschutzbeauftragter

1. Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter: Der Auftragnehmer übernimmt auf Basis eines gesonderten Dienst- oder Beratungsvertrages die Funktion des externen Brandschutzbeauftragten für den Betrieb des Auftraggebers. Der genaue Leistungsumfang (z. B. regelmäßige Begehungen, Erstellung/Pflege von Brandschutzordnungen, Teilnahme an Behördenterminen) ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

2. Brandschutzberatung: Die Beratung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik. Sie stellt eine Dienstleistung dar; ein bestimmter wirtschaftlicher oder behördlicher Erfolg wird – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – nicht geschuldet.

§ 4 Anmeldung & Durchführung von Schulungen

1. Die Anmeldung zu Kursen/Veranstaltungen hat schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) an die Brandschutz Herzig GmbH, Eschenweg 1, 40764 Langenfeld zu erfolgen. Jede Anmeldung ist verbindlich.

2. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Anmeldebestätigung. Mit der Anmeldung werden diese AGB akzeptiert.

3. Bei der Buchung von Kursen (z. B. Brandschutzhelfer-Ausbildung, Brandschutzunterweisungen, Feuerlöschtraining) gilt die jeweilige Lehrgangspauschale. Die maximale Teilnehmerzahl pro Kurs ist – sofern nicht anders vereinbart – auf 20 Personen begrenzt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Zugang & Hindernisse: Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer zum vereinbarten Termin ungehinderter Zugang zu allen relevanten Räumen, Sicherungskästen, Rauchwarnmeldern und Betriebsstätten gewährt wird. Hindernisse sind vor Arbeitsbeginn durch den Auftraggeber zu beseitigen.

2. Gefahrenhinweise & Unterlagen: Der Auftraggeber weist vor Arbeitsbeginn auf besondere Gefahrenstellen (z. B. verdeckte Strom- oder Wasserleitungen) hin und stellt alle für Beratung und Prüfungen erforderlichen Pläne und Unterlagen unaufgefordert zur Verfügung.

§ 6 Mindestvoraussetzungen für In-House-Schulungen

1. Bei der Buchung einer In-House-Schulung muss der Schulungsraum des Auftraggebers folgende Voraussetzungen erfüllen:

 Mindestgröße abhängig von der Teilnehmerzahl (mind. 2 m² pro Teilnehmer mit Bestuhlung, zzgl. mind. 10 m² Fläche für praktische Übungen).

 Ausreichende Sanitäranlagen, Tageslicht sowie eine angemessene Raumtemperierung.

 Bereitstellung einer Stromversorgung für den Dozenten. Einhaltung der geltenden Arbeitsstättenverordnung.

2. Dem Ausbilder ist ein kostenloser Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Andernfalls behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, anfallende Parkgebühren in Rechnung zu stellen.

3. Bei der Buchung einer Brandschutzhelfer-Ausbildung oder eines Feuerlöschtrainings sind zudem ein Wasseranschluss sowie eine zusätzliche Outdoor-Fläche von mind. 10 x 10 m erforderlich.

§ 7 Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt

1. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

2. Material, Anfahrtskosten und gesondert beauftragte Zusatzleistungen werden separat ausgewiesen.

3. Werden Lehrgangskosten von Dritten (z. B. dem zuständigen Unfallversicherungsträger) übernommen, kann der Auftragnehmer direkt mit diesem abrechnen. Verweigert der Dritte die Kostenübernahme, ist der Auftraggeber bzw. Teilnehmer zur Zahlung verpflichtet.

4. Wird eine vereinbarte Mindesteilnehmerzahl bei Kursen unterschritten, trägt der Auftraggeber die Differenzkosten.

5. Gelieferte Materialien, Bauteile und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Eigentum der Brandschutz Herzig GmbH.

§ 8 Stornierung, Rücktritt & Kündigung

1. Schulungen / Seminare:

 Der Kunde kann den Kurs bis zu zwei Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung bis 6 Wochen vor dem geplanten Kursdatum werden 25% der Lehrgangskosten in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung bis 2 Tage vor dem Kursdatum betragen die Stornierungskosten 80 %, bei einer Stornierung 1 Tag vor dem Kursdatum oder bei Nichterscheinen 100 %. Maßgeblich ist der Eingang des schriftlichen Stornierungsschreibens.

2. Dauerhafte Beratungs- und Betreuungsverträge:

Für Verträge als externer Brandschutzbeauftragter gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Laufzeiten. Sofern abweichend nichts geregelt ist, gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Quartalsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Verzögerungen & Absagen von Lehrgängen / Terminen

1. Verspätung durch Auftraggeber: Tritt eine Verspätung seitens des Auftraggebers oder der Teilnehmer ein, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, jede angefangene Viertelstunde mit 20,00 € zzgl. MwSt. zu berechnen. Nach einer Stunde Verspätung gilt der Kurs als storniert und wird gemäß Mindestteilnehmerzahl in Rechnung gestellt.

2. Absage durch den Auftragnehmer: Bei unvorhersehbaren Gründen (z. B. Erkrankung des Dozenten/Technikers, Unfall, Pandemien, behördliche Verbote, höhere Gewalt oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) kann der Auftragnehmer Termine/Lehrgänge absagen. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche (insb. Reise- oder Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

3. Dozentenwechsel: Ein Wechsel des vorgesehenen Dozenten oder Prüfers aus wichtigem Grund berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Vergütung.

§ 10 Gewährleistung & Haftung

1. Allgemeine Haftung: Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

2. Schadensanzeige & Teilnehmerschäden: Jeder Schaden ist dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die von Teilnehmern oder vom Auftraggeber selbst verursacht wurden.

3. Besonderheiten Rauchmelderprüfung: Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung zum Prüfzeitpunkt. Für spätere Fehlalarme, Batterieausfälle oder nachträgliches Abdecken/Verändern der Melder nach der Prüfung wird keine Haftung übernommen.

4. Schulungsmaterialien: Es wird keine Gewähr für die absolute Vollständigkeit und Richtigkeit ausgehändigter Handouts und Materialien übernommen. Haftungsansprüche aus der Nutzung vermittelter Informationen sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 11 Ausschluss von Schulungsteilnehmern

1. Der Auftragnehmer behält sich vor, Teilnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Lehrgang auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei: Verspätungen, die das Erreichen des Lernziels verhindern, Beleidigungen, rassistischen/diskriminierenden Äußerungen, Straftaten oder massiven Unterrichtsstörungen, Nutzung von Mobiltelefonen/Musikplayern während der Schulung, Gesundheitlichen Bedenken hinsichtlich der körperlichen Eignung für praktische Übungen, Verstößen gegen die Hausordnung (z. B. Rauchverbot) oder Nichtzahlung der Gebühren, Erkennbarem Einfluss von Alkohol oder Drogen (sofortiger Ausschluss).

2. Nach einem berechtigten Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.

§ 12 Teilnehmerbescheinigungen

1. Bescheinigungen werden nach Lehrgangsende ausgestellt, sofern der Dozent überzeugt ist, dass der Teilnehmer die Vermittelten Kenntnisse/Maßnahmen erlangt hat.

2. Kostenlose Korrekturen (z. B. Schreibfehler im Namen) können innerhalb von 10 Tagen formlos beantragt werden.

3. Ersatzbescheinigungen können innerhalb von 2 Jahren gegen Entrichtung der zum Ausstellungszeitpunkt gültigen Verwaltungsgebühr nachbestellt werden.

§ 13 Datenspeicherung (DSGVO)

1. Mit der Anmeldung bzw. Beauftragung erklären sich Auftraggeber und Teilnehmer mit der elektronischen und schriftlichen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Abwicklung der Kurse, Beratungen und Prüfungen einverstanden. Die Datenverarbeitung erfolgt u. a. gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO i. V. m. § 199 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 23 SGB VII (z. B. Abrechnung mit Unfallversicherungsträgern).

2. Zweck der Datenverarbeitung bei Schulungen: Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Erstellung, Ausstellung und Dokumentation von Teilnehmerurkunden bzw. Lehrgangszertifikaten als Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme bzw. den erfolgreichen Abschluss der Aus- und Fortbildungsmaßnahme. Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung und Dokumentation der Aus- und Fortbildungsmaßnahme sowie zur Erstellung und Ausstellung der Teilnehmerurkunde. Rechtsgrundlage ist, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO i. V. m. den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Bei einem Widerspruch gegen die Datenspeicherung können keine Bescheinigungen oder Abrechnungen über Dritte ausgestellt werden.

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (salvatorische Klausel).

3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Langenfeld (Rheinland) im Kreis Mettmann.

Stand: 29.08.2026 – Brandschutz Herzig GmbH

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.